Zur Legalisierung von Dokumenten ist der Botschaft von Turkmenistan das Original eines zu legalisierenden, notariell beglaubigten Dokuments und dessen Übersetzung in der russischen Sprache vorzulegen. Die Übersetzung des Dokuments erfolgt durch einen Übersetzer, der vom Gericht bevollmächtigt ist, offizielle Übersetzungen zu machen. Dabei soll das Original in der Deutschen Sprache und dessen Übersetzung mit einer Schnur geheftet und durch einen Stempel notariell beglaubigt werden (das Deutsche Original und die Übersetzung sollen als ein Dokument geheftet werden).
Das Dokument soll auch ein offizielles Schreiben des Justizministeriums des jeweiligen Landes bzw. eines Landgerichts beinhalten (oder dieses Schreiben soll beigelegt werden), nach dem der Notar bzw. der Übersetzer berechtigt sind, das Dokument notariell zu beglaubigen bzw. offiziell zu übersetzen.
Das zu legalisierende Dokument ist in zwei Exemplaren zur Verfügung zu stellen. Ein Exemplar wird nach der Legalisierung zurückzugeben und das 2. Exemplar bleibt in der Botschaft. Wenn es sich bei dem zweiten Exemplar des Dokuments um eine Kopie handelt, soll diese Kopie vom Original angefertigt werden. Durch den Notar soll bestätigt werden, dass diese Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Wenn sich das zu legalisierende Dokument auf die Tätigkeit von juristischen Personen (juristischen Seiten), d.h. Firmen bezieht, ist auch ein offizielles Schreiben von der Handels- und Industriekammer (Handelsregisteramt) vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass eine jeweilige Firma tatsächlich auf dem Territorium eines jeweiligen Staates registriert ist. Die Übersetzung des Dokuments erfolgt durch einen Übersetzer, der vom Gericht bevollmächtigt ist, offizielle Übersetzungen zu machen.
Bei der Einreichung von Unterlagen für die Legalisierung, ist es auch erforderlich, ein offizielles Begleitschreiben von einer physischen Person oder juristischen Seite (je nachdem, wer das Dokument einreicht) bei der Konsularabteilung der Botschaft vorlegen, in dem die Unterstützung bei der Bestätigung des gesendeten Dokuments unter Angabe seines Namens angefragt wird.
Für die Legalisierung sind Konsulargebühren zu entrichten. Den Dokumenten ist eine Überweisungsquittung beizulegen.
Die Konsulargebühren für die Legalisierung des Dokuments betragen jeweils 55 EUR. Es soll auch ein Briefumschlag mit Adresse sowie Briefmarken beigelegt werden (Einschreiben, 3,70 EUR).
Botschaft von Turkmenistan: Bei Rückfragen in Bezug auf das Konsularwesen wenden Sie sich bitte an die Botschaft. Öffnungszeiten sind folgende: werktags (außer Mittwoch) von 9.00 bis 12.00 Uhr, Sprechstunden per Telefon – Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 bis 17.00.
Bankverbindung der Botschaft: nach der Anfrage bei der Botschaft
konsulat@botschaft-turkmenistan.de
Adresse der Botschaft:
Botschaft von Turkmenistan
Behrenstrasse 42, 10117 Berlin
tel: (030) 30102451
fax: (030) 30102453