Alle turkmenischen Staatsangehörige, die Turkmenistan über seine politischen Grenzen verlassen haben, für einen dauerhaften Aufenthalt in einem anderen Land oder auch für Dienst-(Arbeits)aufenthalte bzw. für Aufenthalte zwecks des Studium oder eines anderen Lehrganges für länger als 3 Monate, müssen Ihren Aufenthalt in der turkmenischen Botschaft registrieren lassen.
1. Ausgefülltes Meldeformular (Formular soll mit Druckbuchstaben ausgefüllt werden)
2. Passfoto 2
3. Wenn in den Pass die Kinder eingetragen sind, die Daten der Kinder sollen auch ins Formular eingetragen werden und ein Passfoto von denen beigelegt werden
4. Sollte Ihre Daten nicht in die vorgesehenen Spalten des Formulars nicht passen, können Sie die Ruckseite des Formulars gebrauchen
5. Nationalpass (für die Eintragung den Stempel der Registrierung)
6. Kopie der 1,2,3,4,5, 7 und 32 Seiten des nationalen Passes und erste Seite des Reisepass.
7. Bescheinigung, die bestätigt, dass, das Sie keine Deutsche Angehörigkeit haben und die Einbürgerung nicht beantragt haben
8. Frankierter Ruckumschlag mit Adresse (3,70-€)
9. Im Falle Ruckreise nach Turkmenistan zwecks ständigen Wohnsitzes, die angemeldete Personen müssen abmelden lassen.
über das Ende der Dienstreise oder des Studiums bzw. eines anderen Lehrganges, ist die Botschaft in schriftlicher Form davon zu informieren. In diesem Zusammenhang wird Ihre Aufenthaltsregistrierung rückgängig gemacht.
Beachten Sie: An Stelle der unterschrieben Person, deren Aufenthaltsregistrierung erfolgreich war, ist keine weitere Unterschrift und kein Datum notwendig.
Bei Rückfragen in Bezug auf das Konsularwesen wenden Sie sich bitte an die Botschaft.
Öffnungszeiten:
werktags (außer Mittwoch) von 9.00 bis 12.00 Uhr,
Sprechstunden per Telefon:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 bis 17.00.
Adresse der Botschaft:
Botschaft von Turkmenistan
Behrenstrasse 42, 10117 Berlin
tel: (030) 30102451
fax: (030) 30102453